IMPRESSUM
Verantwortlich:
Patrick Fitzner
Oberwiesenthalerstraße 6 a
09484 Oberwiesenthal
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Patrick Fitzner (Anschrift wie oben)
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Telefon: +4937348235718
E-Mail: P-Fitzner@web.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON QUAD-SCHNEEMOBIL TOUREN/VERANSTALTUNGEN/VERLEIH (STAND 01.01.2020)
§ 1 Allgemeines
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
Fitzner
gelten im
Zusammenhang mit der Teilnahme an einer geführte Quadtour/Schneemobiltour/Vermietung oder sonstigen von
„Rodelhang Hammerunterwiesenthal“ oder deren Kooperationspartnern durchgeführten oder vermittelten Veranstaltungen.
2. Mit Unterschrift des ausgehändigten Haftungsausschlusses erkennt der/die Teilnehmer/in die AGB ausdrücklich an und erklärt des weiteren, dass Fahrzeug bzw. die Fahrzeuge in einem ordnungsgemäßen Zustand und ohne Mängel übernommen zu haben. Andernfalls sind evtl. Vorschäden in schriftlicher Form vor Beginn der Tour festzuhalten.
3. Sollte der/die Teilnehmer/in nach erfolgter Sicherheitseinweisung weitere Fragen und/oder Unsicherheiten bezüglich der Bedienung des Fahrzeuges haben, so hat der/die Teilnehmer/in sich vor Tour- bzw. Fahrtbeginn an einen Mitarbeiter/Beauftragten/Erfüllungsgehilfen der Firma Fitzner zu wenden, um offene Fragen zu klären und somit einen sicheren Umgang mit den Fahrzeugen zu gewähren.
4. Die Fahrzeuge sind sorgsam zu behandeln und nur im Sinne ihres Bestimmungszwecks einzusetzen. Des Weiteren sind den Anweisungen der Mitarbeiter/Beauftragten/Erfüllungsgehilfen der Firma Fitzner vor und während der Tour sowie der Mietdauer unbedingt Folge zu leisten sowie die Straßenverkehrsordnung zu beachten. Sollte es vor oder während der Tour/Mietdauer/Veranstaltung zu Verhalten oder Handlungen eines oder mehrerer Teilnehmer/innen kommen, mit denen sie sich oder andere gefährden, sind die Mitarbeiter/Beauftragten/Erfüllungsgehilfen der Firma Fitzner jederzeit berechtigt, diese Personen von der Tour/Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises resultiert hieraus jedoch nicht.
§ 2 Voraussetzungen zur Teilnahme
1. Zur Führung eines Quad / ATV (All Terrain Vehicle/Side by Side) ist ein Führerschein der Klasse B bzw. 3 sowie ein Mindestalter von 18 Jahren notwendig. Der/die Teilnehmer/in erklärt volljährig und im Besitz einer solchen Fahrerlaubnis zu sein.
Bei Schneemobilen ist kein Führerschein erforderlich da nur auf Privat/Befriedetem Besitz gefahren wird. Das Mindestalter liegt je nach Fahrzeug zwischen 6 und 16 Jahren.
2. Der Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist 12 Stunden vor und auch während der Tour untersagt . Dies gilt für Fahrer und Beifahrer gleichermaßen. Alkoholisierte und/oder unter Drogen stehende Personen werden von der Tour ausgeschlossen. Bei der Einnahme von Medikamenten hat der/die Teilnehmer/in vor Fahrtantritt (ggf. durch einen Arzt) sicherzustellen, dass die Medikamente eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr sowie das Führen von Maschinen zulassen.
3. Zur eigenen Sicherheit ist der/die Teilnehmer/in dazu verpflichtet, während der Fahrt einen nach der Straßenzulassungsverordnung zugelassenen Motorradhelm zu tragen.
4. Die Fahrzeuge dürfen mit max. 2 Personen benutzt werden, wobei ein maximales Gesamtgewicht von 180 Kg nicht überschritten werden darf.
§ 3 Preisänderung, Zahlung & Stornierung
1. Änderungen des vereinbarten Preises (Preiserhöhungen) sind bei unvorhersehbaren und nachgewiesenen Gründen zulässig, wenn zwischen Reservierung und Durchführung mehr als 3 Monate liegen. Hiervon ausgenommen sind lediglich Gutscheinverkäufe, welche durch der Firma Fitzner ausgestellt und abgerechnet wurden.
Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 20 % des ursprünglich vereinbarten Preises erhält der/die Teilnehmer/in ein kostenloses Rücktrittsrecht.
1. Sämtliche laut Tourbeschreibung vereinbarten Leistungen sind vor Beginn der Tour/Veranstaltung in Bar bzw. per Überweisung fällig. Die Zahlung per EC- oder Kreditkarte ist derzeit nicht möglich. Die Bezahlung auf Rechnung ist nach vorheriger Absprache möglich.
2. Vereinbarte Termine welche durch den/die Teilnehmer/in abgesagt (storniert) werden, berechtigt Fa. Fitzner„Rodelhang Hammerunterwiesenthal“ zur Berechnung folgender Gebühren:
• 30 % des Rechnungsbetrages bei Stornierung 28 bis 14 Tage vor der gebuchten Tour • 50 % des Rechnungsbetrages bei Stornierung 13 bis 5 Tage vor der gebuchten Tour • 80 % des Rechnungsbetrages bei Stornierung 4 bis 1 Tag(e) vor der gebuchten Tour • 100 % bei Nichterscheinen zur gebuchten Tour
§ 4 Pflichten des Veranstalters
1. Die Firma
Fitzner „Rodelhang Hammerunterwiesenthal“
überlässt dem/der Teilnehmer/in ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug inkl. des ggf. erforderlichen Zubehörs zur Durchführung der gebuchten Tour/Veranstaltung.
2. Das Fahrzeug (Quad/Side by Side) ist gemäß der Straßenverkehrsordnung in Deutschland auf die Firma
Fitzner
bzw. dessen Inhaber oder ggf. anderer Kooperationspartner zugelassen und versichert:
3. Erforderliche Reparaturen und Inspektionen werden ausschließlich durch eine Fachwerkstatt durchgeführt. Bei einem durch die Firma Fitzner zu verantwortenden Ausfall der Fahrzeuge wird Ersatz gestellt, sofern die Kapazitäten des Fuhrparks dies zulassen. Andernfalls ist ein neuer Termin für die Durchführung der gebuchten Tour/Veranstaltung/Vermietung zu vereinbaren.
4. Die Firma Fitzner haftet als Veranstalter für die ordnungsgemäße Organisation und Durchführung der gebuchten Tour/Veranstaltung. Witterungsbedingte Einflüsse und/oder höhere Gewalt, welche die Durchführung erschweren oder gar unmöglich machen sind hiervon ausgenommen. Sollte die gebuchte Tour/Veranstaltung aufgrund von Witterungseinflüssen und/oder höherer Gewalt durch die Firma Fitzner abgesagt werden, ist ein neuer Termin für die Durchführung der gebuchten Tour/Veranstaltung zu vereinbaren.
§ 5 Schadensregulierung
1. Für das zur Verfügung gestellte Fahrzeug (Quad/Side by Side) besteht eine Haftpflichtversicherung Für Schäden an Fahrzeugen sowie anderer Mietgegenstände (zb. Schlitten) welche durch Unfall und/oder unsachgemäße Benutzung durch den/die Teilnehmer/in verursacht und zu verantworten ist, haftet in jedem Fall der/die Teilnehmer/in persönlich und in voller Höhe.
2. Die Firma Fitzner wird den Schaden, durch eine Fachwerkstatt begutachten und, sofern nicht durch einen Totalschaden ausgeschlossen, beheben lassen. Der/Die Teilnehmer/in hat bei Zweifel an der am Fahrzeug festgestellten Schadenshöhe die Möglichkeit ein weiteres Gutachten auf eigene Kosten durch eine Fachwerkstatt/Gutachter für Quad/ATV/Schneemobile seiner/ihrer Wahl erstellen zu lassen. In diesem Fall behält sich die Firma Fitzner jedoch das Recht vor, ein Ersatzfahrzeug zur Aufrecherhaltung des Geschäftsbetriebes auf Kosten des/der Teilnehmers/in anzumieten (Tagesmiete 320,00 €). Die Kosten für Ersatzfahrzeuge sind nicht von der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Gleiches gilt für anfallenden Bergungskosten, Transport zur Werkstatt etc., welche dem/der Teilnehmer/in Pauschal mit 150,00 € in Rechnung gestellt werden.
3. Nach Durchführung der erforderlichen Reparaturen hat der/die Teilnehmer/in die Instandsetzungskosten, Kosten für ein Ersatzfahrzeug sowie Bergekosten innerhalb von 5 Tagen auf das Konto der Firma Fitzner zu überweisen bzw. den Betrag in Bar zu entrichten. Zur Durchführung der erforderlichen Reparaturen bedarf es KEINER weiteren Beauftragung, weder in schriftlicher noch mündlicher Form, durch den Verursacher des Schadens. Die Wahl der Fachwerkstatt liegt primär bei der Firma Fitzner .
§ 6 Haftungsausschluss
1. Die Teilnahme an der gebuchten Tour/Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr des/der Teilnehmer/in. Für sämtliche Personen-, Sach- und Folgeschäden (einschließlich der zivil- und strafrechtlichen Verfolgung), welche durch den/die Teilnehmer/in verursacht werden und bei denen eine Haftung des Fahrzeughalters nach den gesetzlichen Regelungen nicht besteht, trägt der/die Teilnehmer/in die Haftung. Die Verantwortung zur Absicherung der persönlichen Risiken des/der Teilnehmer/in (z.B. durch eine Kranken- und/oder private Unfallversicherung) liegt primär beim Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin. Ansprüche gegenüber der Firma Fitzner stehen, sofern diese überhaupt in Betracht kommen, nachrangig zu Ansprüchen des Teilnehmers gegenüber der privaten Kranken- bzw. Unfallversicherung.
2. Die Haftung der Firma
Fitzner ist gegenüber dem Teilnehmer für vertragliche wie auch deliktische Haftungstatbestände auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung des § 6 Abs. 2 S. 1 gilt nicht, soweit der Teilnehmer ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist und es sich bei den Schäden um die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bzw. um Ansprüche der Verletzung von sog. Kardinalspflichten sowie Ersatz von Verzugsschäden handelt. Die Firma Fitzner haftet nicht für vertragsuntypische und unvorhersehbare Schäden gegenüber dem/der Teilnehmer/in.
3. Die für die Firma
Fitzner nach § 6 geltende Haftungsbeschränkung findet im Verhältnis zwischen Teilnehmer und Inhaber, sowie dessen Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten d.h. auch auf die persönliche Haftung der letztgenannten Gruppe (Inhaber sowie dessen Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten der Firma Fitzner ) Anwendung. Sofern die Firma Fitzner von Dritten aufgrund von Pflichtverletzungen des/der Teilnehmers/in, unabhängig vom Haftungsgrund, in Anspruch genommen wird, stellt der/die Teilnehmer/in die Firma Fitzner von der Haftung frei.
4. Der/Die Teilnehmer/in haftet für sämtliche durch ihn bzw. das ihm für die Zeit der Mietdauer für Quad/Schnemobil/Schlitten übergebene Fahrzeug verursachten Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten sowie für alle daraus resultierenden Gebühren, Punkte und Kosten.
5. Mit Unterschrift des ausgehändigten Haftungsausschlusses erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere mit dem Haftungsausschluss, der Firma Fitzner einverstanden.
§ 7 Gerichtsstand
1. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.
§ 9 Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend